Wie funktioniert das Reseller-Modell bei Umsatzsteuerbefreiung?
Du bist als Bildungseinrichtung oder Kleinunternehmer/in nicht umsatzsteuerpflichtig? Das solltest du dazu wissen:
Beim Verkauf eines Produktes treten wir, also Spreadmind als so genannter Reseller auf. Wir sind als Reseller (Wiederverkäufer) der Vertragspartner gegenüber den Endkunden. Das hat den großen Vorteil, dass wir die Rechnungserstellung, die richtige Umsatzbesteuerung und die Zahlungsabwicklung für dich als Spreadmind Autor übernehmen können.
Weil wir also der eigentliche Verkäufer des Produktes sind und Spreadmind eine GmbH in Deutschland ist, müssen wir auch die MwSt. gegenüber dem Endkunden ausweisen und arbeiten deshalb mit Bruttopreisen. Das gilt auch, wenn du selbst von der Umsatzsteuer befreit (wegen Kleinunternehmerregelung, Bildungseinrichtung etc.) und somit nicht umsatzsteuerpflichtig wärst.
Die MwSt. variiert je nach Land:
Der Anteil der MwSt. errechnet sich bei einem Verkauf dann je nach Aufenthaltsland des Kunden automatisch. Wenn also z.B. ein Privatkunde aus Österreich bestellt, macht die MwSt. 20% aus. Diese führen wir über das Mini-one-Stop-Shop Verfahren (MOSS) auch wieder an das Finanzamt in Österreich ab.
Wenn ein Unternehmer aus dem EU Ausland bestellt, gilt die Umkehrung der Steuerschuld, wir weisen dann keine MwSt. aus. Diese muss der Unternehmer dann selbstständig an sein Finanzamt abführen.
Bei einer Bestellung z.B. aus der Schweiz wird von uns gegenüber dem Endkunden 7,7% MwSt. berechnet, da wir mittlerweile auch als Unternehmen in der Schweiz gemeldet sind und wir die MwSt. auch in die Schweiz abführen.
So gibt es von Land zu Land unterschiedlich hohe MwSt.-Sätze, was das Ganze ziemlich komplex macht. Für dich als "Spreadmind Autor" ist es aber recht einfach, weil wir dir als Reseller genau diese komplexen Vorgänge abnehmen können: Du stellst immer den Bruttopreis ein und der MwSt.-Satz wird automatisch beim Bestellvorgang des Kunden berechnet.
So sieht es dann bei der Auszahlung an dich aus:
Bei der monatlichen Auszahlung der Autoreneinnahmen ziehen wir von allen Bruttoeinnahmen die Summe der gesamten MwSt. ab, die wir schon abgeführt haben. Somit erhalten wir die reinen Nettoeinnahmen, diese werden dann abzüglich der Spreadmind Transaktionskosten an dich ausbezahlt.
In deinem Fall, als nicht umsatzsteuerpflichtige Person bzw. Firma kommt auf diesen Auszahlungsbetrag auch keine Umsatzsteuer oben drauf. Für die Auszahlung erstellen wir jeden Monat eine Abrechnung als Gutschrift, die du dann für deine Einnahmenüberschussrechnung verwenden kannst.
Übrigens: Bei einem umsatzsteuerpflichtigen Autor würde zwar die Umsatzsteuer bei der Auszahlung noch drauf kommen, diese müsste er aber ohnehin ans Finanzamt abführen. Somit kommt bei allen Autoren, egal ob umsatzsteuerpflichtig oder nicht am Ende gleich viel an.
Der einzige Nachteil ist, dass du deinen Kunden nicht direkt den günstigeren Nettopreis berechnen kannst, sondern über uns den Bruttopreis verlangen musst. Trotzdem sind viele Kleinunternehmer/innen bzw. nicht Umsatzsteuerpflichtige bei Spreadmind und nehmen diesen "Nachteil" des Bruttopreises gerne in Kauf, weil sie sich dafür nicht mehr um die Zahlungsabwicklung, Rechnungserstellung und den ganzen Endkundensupport kümmern müssen.