FernUSG
Das FernUSG ist ein Gesetz aus dem Jahr 1977 und stammt damit aus einer Zeit, in der es das World Wide Web noch nicht gab. Das Gesetz ist fast in Vergessenheit geraten. Es ist sehr veraltet und wird den Möglichkeiten des Internets nicht gerecht. Es gibt keine bekannten Urteile dazu.
Deshalb möchten wir euch bitten, erstmal Ruhe zu bewahren, auch wenn das in den Medien durch den Fall "Digistore24" für Wirbel gesorgt hat.
Da zum FernUSG gerade die unterschiedlichsten Auslegungen und Interpretationen herum schwirren (teils auch unter verschiedenen Anwälten), müssen wir uns selbst erstmal eine rechtliche Klarheit verschaffen. Gerade durch die verschiedenen Meinungen gestaltet sich das jedoch schwierig. Wir müssen euch Autoren also leider um etwas Geduld bitten, bis wir hier eine verlässliche Antwort geben können. Aber nichts wäre aktuell schlimmer, als eine falsche Auskunft durch uns, die dir dann nur noch mehr Aufwand einbringen würde.
Bis wir dazu mehr sagen können, haben wir etwas Lesematerial zur Information zusammengetragen.
- Kaufverträge sind bis zu 3 Jahren rückwirkend nichtig, wenn ein Onlinekurs hätte zertifiziert sein müssen: https://www.youtube.com/watch?v=FFUAi2XaLJw
- Was muss getan werden, damit ein Kurs nicht unter das FernUSG fällt? https://www.youtube.com/watch?v=lq_w26C_1ds
- Infoseite von unserer Anwältin: https://lawlikes.de/zfu/
- Spreadmind tritt für die Autoren als Reseller auf. Deshalb möchten wir euch diese Quelle zur ZFU Problematik beim Reseller-Modell zeigen: https://lawlikes.de/die-zfu-problematik-und-der-reseller/