Google Tag Manager – Wo aktiviere ich den Google Tag Manager?
Du hast die Möglichkeit, den Google Tag Manager DSGVO konform mit deiner Spreadmind Plattform zu verknüpfen, um Statistiken und wichtige Kennzahlen deiner Google-Produkte und Drittanbieter abrufen zu können. Dafür reicht eine einfache Google Tag Manager ID (GTM-...) aus.
Nur wenn der Besucher explizit dem Tracking zustimmt, wird der Code vom Google Tag Manager geladen.
INHALTSVERZEICHNIS:
1. Google Tag Manager aktivieren
Du brauchst ein Goolge Konto, damit du auf den Dienst Tag Manager zugreifen kannst. Wie du den Tag Manager selbst einrichtest, kannst du in deren offiziellen Anleitung nachlesen.
Gehe im Backend zu "DSGVO" > "Integrations Manager" und aktiviere die Option für den Tag Manager:
Füge in das Feld Tag Manager ID deine Tracking-ID ein:
Die darunterstehende Option, dass der Tag Manager nur dann geladen wird, wenn der Besucher entweder alle Cookies zulässt oder mind. die Statistik- und Marketing-Cookies akzeptiert hat, ist bereits automatisch aktiviert. Solltest du in deinem Google Tag Manager die Cookies des DSGVO Tools abfragen, so kannst du diese Option hier auch deaktivieren.
Klicke zum Schluss rechts auf den orangenen Button "Update", um deine benutzerdefinierten Einstellungen zu speichern.
2. Zustimmung des Trackings durch den Besucher
Der Besucher kann nun beim Aufrufen deiner Spreadmind Plattform über den Button "Alle akzeptieren" allen Cookies zustimmen oder er wählt über den Button "Einstellungen" spezifische Dienste aus, deren Tracking er zustimmen möchte:
Sind Statistik- und Marketingdienste (Google Analytics, Facebook,..) aktiviert, kann der besucher in den Cookie Einstellungen des Banners diese entsprechend über den Abschnitt "Statistik Cookies akzeptieren" und "Marketing Cookies akzeptieren" explizit aktiviern und somit dem Tracking des Google Tag Managers zustimmen:
Hinweis: Wir, die Spreadmind GmbH, können keine rechtliche Beratung darstellen oder ersetzen. Wir sind keine Anwälte und können daher keine rechtsverbindlichen Auskünfte erteilen. Bei weiteren Fragen solltest du dich unbedingt an einen Rechtsanwalt wenden.